Patiententestament

Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht – Sterbehilfe – Neue Ethik

Zusammenfassung

Durch die Vorsorgevollmacht kann die  Bestellung eines gesetzlichen Betreuers überflüssig werden.

Der größte Vorteil der Vorsorgevollmacht liegt darin, dass Sie die Vermögenssorge und insbesondere die Gesundheitsfürsorge in die Hände einer persönlich bekannten und vertrauten Person legen können.
Sie können dadurch die Einflussmöglichkeit des Staates einschränken und eine Betreuung weitestgehend ausschließen.

Außerdem kann der Bevollmächtigte Ihren Willen gegenüber Ärzten und dem Vormundschaftsgericht viel besser durchsetzen als ein Betreuer, weil er persönlich als Vertrauensperson bestellt wurde und ihm die Wünsche des Vollmachtgebers im Einzelnen mitgeteilt wurden.

Am schwierigsten wird es sein, tatsächlich ein Person zu finden, der Sie so viel Vertrauen entgegenbringen. Diese Person muss dann auch noch bereit sein die Aufgabe eines Bevollmächtigten zu übernehmen, weil damit sehr viel Verantwortung verbunden ist und ein Bevollmächtigter bei der Durchsetzung des Willens seines Vollmachtgebers durchaus auch Entscheidungen treffen muss, mit denen Angehörige womöglich nicht einverstanden sind.

Auch hier sei noch mal darauf hingewiesen, dass mit einer Vorsorgevollmacht immer zugleich eine Patientenverfügung verfasst werden sollte.

Dieser Beitrag wurde erstellt am Sonntag 20. Januar 2008 um 22:50 und abgelegt unter Aktuelles. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

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