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	<title>Kommentare zu: Formular</title>
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	<description>Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Sterbehilfe - Neue Ethik</description>
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		<title>Von: Ronald Mayer</title>
		<link>http://patiententestament.mcneubert.de/vorsorgevollmacht/formular/comment-page-1/#comment-1491</link>
		<dc:creator>Ronald Mayer</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Apr 2009 16:35:35 +0000</pubDate>
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		<description>Vielen Dank, dass sie sich dem Thema Vorsorgevollmacht widmen und den Bürgern helfen wollen. Beruflich habe ich sehr viel mit der Beurkundung von Vorsorgevollmachten zu tun.

Allerdings gebe ich zu bedenken, dass Ihr Formular die &quot;Klassiker&quot; von Fehlern enthält. 

Es beginnt schon mit dem Einleitungssatz, der die gesamte Vollmacht aushebelt. 

&quot;Für den Fall, daß ich vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sein sollte, meine Angelegenheiten selbst zu regeln und meinen Willen zu äußern,...&quot;

Wer entscheidetm, wann man nicht mehr in der Lage ist? Was beginnt vorübergehend oder dauerhaft?
Und wann kann man selber seinen Willen nicht mehr äußern?

Die Vollmacht funktioniert am Besten, wenn sie ab sofort gilt. Das setzt natürlich ein Vertrauen voraus, dass sie nicht missbraucht wird. Dem Mussbrauch stehen die Anweisungen im Innenverhältnis entgegen. Darüber hinaus gibt es noch weitere Schutzmöglichkeiten.  

Dies nur als kleine Anmerkung.
Die Formulierungen und die weitreichenden Folgen dieser Vollmachten sollte jedem bewusst sein. 

Mit freundlichen Grüßen
Ronald Mayer</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Dank, dass sie sich dem Thema Vorsorgevollmacht widmen und den Bürgern helfen wollen. Beruflich habe ich sehr viel mit der Beurkundung von Vorsorgevollmachten zu tun.</p>
<p>Allerdings gebe ich zu bedenken, dass Ihr Formular die &#8220;Klassiker&#8221; von Fehlern enthält. </p>
<p>Es beginnt schon mit dem Einleitungssatz, der die gesamte Vollmacht aushebelt. </p>
<p>&#8220;Für den Fall, daß ich vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sein sollte, meine Angelegenheiten selbst zu regeln und meinen Willen zu äußern,&#8230;&#8221;</p>
<p>Wer entscheidetm, wann man nicht mehr in der Lage ist? Was beginnt vorübergehend oder dauerhaft?<br />
Und wann kann man selber seinen Willen nicht mehr äußern?</p>
<p>Die Vollmacht funktioniert am Besten, wenn sie ab sofort gilt. Das setzt natürlich ein Vertrauen voraus, dass sie nicht missbraucht wird. Dem Mussbrauch stehen die Anweisungen im Innenverhältnis entgegen. Darüber hinaus gibt es noch weitere Schutzmöglichkeiten.  </p>
<p>Dies nur als kleine Anmerkung.<br />
Die Formulierungen und die weitreichenden Folgen dieser Vollmachten sollte jedem bewusst sein. </p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
Ronald Mayer</p>
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