Patiententestament

Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht – Sterbehilfe – Neue Ethik

Formular

Zur Vorsorgevollmacht biete ich Ihnen ein Formular an, da es hier nicht auf eine individuelle Form zur Unterstreichung der Ernstlichkeit ankommt. Natürlich können Sie auch hier einzelne Punkte aus der Vollmacht herausnehmen oder hinzufügen.

Das Formular finden Sie hier: Formular Vorsorgevollmacht (als Word Datei)

und als pdf Dokukment: Formular Vorsorgevollmacht pdf

Das Bundesministerium der Justiz hat eine Broschüre mit Hinweisen zur Vorsorgevollmacht und einem Formular herausgegeben. Diese Broschüre finden Sie als .pdf Dokument hier zum Download: (3,56 MB): BMJ Broschüre

Bitte beachten Sie auch bei diesem Formular, dass es entgegen dem Vordruck einer notariellen Beurkundung bedarf, wenn der Bevollmächtigte über Immobilien verfügen darf! Für den Download einfach den Link mit der rechten Maustaste anklicken und dann Datei speichern unter. Bitte beachten Sie, dass die Vorsorgevollmacht der notariellen Beurkundung bedarf, wenn Grundstücke zum Vermögen gehören und der Bevollmächtigte darüber verfügen darf.

Dieser Beitrag wurde erstellt am Sonntag 20. Januar 2008 um 22:52 und abgelegt unter Aktuelles. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

Ein Kommentar über “Formular”

  1. Ronald Mayer schrieb:

    Vielen Dank, dass sie sich dem Thema Vorsorgevollmacht widmen und den Bürgern helfen wollen. Beruflich habe ich sehr viel mit der Beurkundung von Vorsorgevollmachten zu tun.

    Allerdings gebe ich zu bedenken, dass Ihr Formular die “Klassiker” von Fehlern enthält.

    Es beginnt schon mit dem Einleitungssatz, der die gesamte Vollmacht aushebelt.

    “Für den Fall, daß ich vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sein sollte, meine Angelegenheiten selbst zu regeln und meinen Willen zu äußern,…”

    Wer entscheidetm, wann man nicht mehr in der Lage ist? Was beginnt vorübergehend oder dauerhaft?
    Und wann kann man selber seinen Willen nicht mehr äußern?

    Die Vollmacht funktioniert am Besten, wenn sie ab sofort gilt. Das setzt natürlich ein Vertrauen voraus, dass sie nicht missbraucht wird. Dem Mussbrauch stehen die Anweisungen im Innenverhältnis entgegen. Darüber hinaus gibt es noch weitere Schutzmöglichkeiten.

    Dies nur als kleine Anmerkung.
    Die Formulierungen und die weitreichenden Folgen dieser Vollmachten sollte jedem bewusst sein.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ronald Mayer

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