Die großen Fortschritte der Medizin in den letzten Jahren sind auf der einen Seite sehr beruhigend. Heute können Krankheiten geheilt werden, die noch vor wenigen Jahren als unheilbar galten. Die modernen Methoden der Schmerzbehandlung erlauben es, Patienten sogar in den letzten Tagen und Stunden ihres Lebens die Schmerzen weitgehend zu nehmen.
Andererseits birgt die moderne Medizin auch die Gefahr, dass Patienten unter der “totalen Machbarkeit” im medizinischen Bereich leiden. Die Intensivmedizin wird dann problematisch, wenn die Ärzte durch ihre Behandlung keinen Erfolg mehr haben können. Dann wird durch kostspielige, aber letztlich überflüssige Bemühungen das oft qualvolle Sterben des Patienten nur verlängert. Hier kann die Intensivtherapie zur “Folter” für den Patienten, die Angehörigen und auch die Ärzte werden.
Um derartigen Situationen zu entgehen, wächst bei immer mehr Menschen der Wunsch, über das “Wann” und “Wie” ihres Sterbens selbst entscheiden zu wollen.
Dieser Wunsch geht jedoch nicht immer in Erfüllung.
Ich habe es als Zivi in einer Notfallambulanz einmal selbst erlebt. Eine mindestens 80jährige alte Dame wurde mit dem Rettungswagen eingeliefert und ist wenig später verstorben. Wie sich herausstellte, war sie mit Krebs im Endstadium erst vor wenigen Tagen auf eigenen Wunsch aus dem Krankenhaus entlassen worden. Sie wollte zu Hause sterben – bei Ihrem Ehemann. Als sich ihr Zustand verschlechterte, wusste der Hausarzt keine andere Hilfe und hat gegen ihren Willen den Rettungswagen gerufen. Ihr Ehemann ist erst kurz nach ihrem Tod im Krankenhaus angekommen. Ich weiß nicht, was für ihn schlimmer war, der Tod seiner Frau oder die Tatsache, dass er nicht an ihrer Seite war. Dem Willen der alten Dame wurde zumindest nicht entsprochen.
Es gibt aber auch positivere Beispiele. Meine Oma war zu einer Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim. Bei meinen Besuchen merkte ich, dass sich ihr Zustand innerhalb von nur einer Woche stark verschlechterte. Ihre Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht hatten wir im Pflegeheim hinterlegt und mit den Ärzten und Schwestern wurde offen über die in der Patientenverfügung festgehaltenen Wünsche gesprochen. Dies sorgte zunächst für etwas Verwunderung, da es wohl noch nicht vorgekommen war, dass eine Patientin und deren Angehörige so offen über das Thema Sterben sprechen. Es wurde aber akzeptiert und als es meiner Oma sehr schlecht ging – sie hatte wahrscheinlich einen Schlaganfall und konnte danach nicht mehr aufstehen – wurden wir darüber informiert, aber von intensivmedizinischen Behandlungen wurde ausdrücklich abgesehen, obwohl man diese hätte anbieten können. Kurze Zeit später holten meine Eltern sie zu sich nach Hause, wo sie in einem Pflegebett mit Unterstützung von ambulanten Pflegekräften weiter versorgt wurde. Hier war Zeit für Gespräche – sie konnte ihre Enkel und auch die Urenkelin nochmals sehen, worüber sie sich sehr gefreut hat. Dass sie bald sterben wird, war ihr bewusst, aber sie hat immer wieder betont, sie wolle auf keinen Fall an „Maschinen“ angeschlossen werden. Als es ihr immer schlechter ging, wurden ihr vom Hausarzt Schmerzmittel und manchmal auch Beruhigungsmittel verabreicht. Trotzdem waren die letzten Wochen und Tage sehr schwer und wohl teilweise auch qualvoll. Einmal, in einem lichten Moment, hat sie mich gefragt, ob sie denn noch lebe und als ich dies bejahte, hat sie mich gebeten, sie zu erschießen. Ich bin mir sicher, dieser Wunsch war in dem Moment ernst gemeint. Ich konnte diesen Wunsch gut nachvollziehen und dennoch waren an diesem Punkt, trotz Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, meine rechtlich legalen Möglichkeiten erschöpft. Aber immerhin sind Ihr aufgrund Ihrer Patientenverfügung „Maschinen“ und eine künstliche Ernährung erspart geblieben und sie ist wenig später – hoffentlich friedlich – eingeschlafen.
Der Wunsch vieler Menschen, über das „Wann“ und „Wie“ ihres Sterbens selbst entscheiden zu wollen, wird gestützt durch das Selbstbestimmungsrecht des Patienten.
Das Recht zur Selbstbestimmung über den eigenen Körper gehört zum Kernbereich der durch das Grundgesetz geschützten Würde und Freiheit des Menschen. Es ist verfassungsrechtlich in der Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG), im allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG) und am konkretesten im Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) verankert.
Dieses Selbstbestimmungsrecht von Patienten gilt auch am Lebensende. Es schützt ihn gerade in Grenzsituationen des Lebens vor Fremdbestimmung.
Dabei steht nach meiner Auffassung das Selbstbestimmungsrecht des Patienten auch eindeutig über der Fürsorgepflicht des Arztes.
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sind neben Gesprächen mit Ärzten und Angehörigen die wichtigsten Möglichkeiten um sich am Lebensende vor Fremdbestimmung zu schützen und den eigenen Willen auch dann noch zur Geltung zu verhelfen, wenn man nicht mehr in der Lage ist, diesen selbst zu äußern.
Nach viel Eigenrecherche habe ich mich nun auch an dem Buch: “Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung” von Felizita Söbbeke, erschienen in der Schriftenreihe des Deutschen Forums für Erbrecht, www.deutsches-forum-fuer-erbrecht.de angelehnt.
In dem Buch “Würdig leben bis zuletzt” von Katrin Göring-Eckardt (Hg.) habe ich das Kapitel “Selbstbestimmungsrecht des Patienten” verfasst. Mehr dazu unter Bücher.
Bitte lesen Sie als Einführung zu diesem Thema auch meine Artikel zum Thema Sterbehilfe.