In vielen Industrieländern regt sich verstärkt der Wunsch nach legalen Formen der Sterbehilfe. In der aktuellen Entwicklung zur Sterbehilfe haben die Niederlande eine Vorreiterrolle eingenommen.
Seit den 80er Jahren wird in den Niederlanden die aktive Sterbehilfe praktiziert. Es besteht bis jetzt jedoch kein Gesetz, das die Tötung auf Verlangen erlaubt. Auf Druck der Bevölkerung hin plant die Regierung jedoch, die Sterbehilfe unter strengen Auflagen aus der Strafbarkeit herauszunehmen.
Allerdings wird von der Strafverfolgung der “Todesärzte” abgesehen, solange sie sich nach einem Kriterienkatalog richten: Danach muss der Todeskandidat seinen Wunsch zu sterben unbeeinflusst und bei klarem Bewusstsein geäußert haben. Sein Leiden soll unerträglich und durch keinerlei medizinische Maßnahmen zu lindern sein. Vor der Sterbehilfe soll der Arzt einen Kollegen zu Rate ziehen und nachher den Justizbehörden einen Fallbericht zusenden.
In letzter Zeit ist die Diskussion über Sterbehilfe in den Niederlanden erneut entbrannt. Zu viele Fälle von Sterbehilfe ohne Einwilligung des Patienten haben zu einer abnehmenden Akzeptanz der gängigen Praxis geführt.
Durch den als Sterbehilfearzt bekannt gewordenen Jack Kevorkian aus Michigan wird auch in den USA heftig über Sterbehilfe diskutiert. Mr. Kevorkian wurde für mehrere Fälle, in denen er den Patienten die Möglichkeit zur Selbsttötung geschaffen hatte, freigesprochen. Zuletzt wurde er aber zu mehreren Jahren Haft verurteilt, weil er einem Patienten die tödliche Dosis eigenhändig verabreicht hatte. Nur in den Bundesstaaten Oregon und New York gibt es ein Recht auf aktive Sterbehilfe, was aber von Behindertengruppen und Lebensschützern angefochten wurde und derzeit vom Supreme Court geprüft wird.
In der australischen Provinz Northern Territory gibt es seit 1996 ein liberales Sterbehilfegesetz, das es Ärzten erlaubt, unheilbar kranken Patienten eine tödliche Injektion zu setzen. Auch die australischen Ärzte müssen strenge Kriterien befolgen, z.B. muss wenigstens ein weiterer Arzt in die Sterbehilfe einwilligen.
Im Juni 1999 hat sich die Parlamentarische Versammlung des Europarates in Straßburg gegen eine Legalisierung aktiver Sterbehilfe ausgesprochen.
Am 17.05.2002 verabschiedete das Belgische Parlament ein liberales Gesetz zur aktiven Sterbehilfe. Danach ist künftig die Tötung auf Verlangen für unheilbar kranke Patienten erlaubt, auch wenn sie nicht in absehbarer Zeit sterben werden. Die Regelung gilt auch für Menschen mit dauerhaften psychischen Leiden. Damit ist das Belgische Gesetz weit liberaler als das Niederländische. Mehr dazu bei Spiegel Online
In der Schweiz wird den Ärzten geraten Frühgeburten (vor der 25. Schwangerschaftswoche), die selbst nicht überlebensfähig sind und bei lebenserhaltenden Maßnahmen mit schweren geistigen und körperlichen Behinderungen zu rechnen ist, nicht zu behandeln. Die Behandlung soll sich auf Palliativmaßnahmen beschränken.
Die Zeit hat eine eigene Rubrik zur Sterbehilfe eingerichtet und berichtet dort auch über aktuelle Entwicklungen im Ausland.