Patiententestament

Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht – Sterbehilfe – Neue Ethik

passive Sterbehilfe

Passive Sterbehilfe heißt, dem Sterbeprozess seinen freien Lauf zu lassen, also Sterbehilfe durch Sterbenlassen. Dabei wird unter Aufrechterhaltung der so genannten Basispflege – dazu gehören menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege, Lindern von Schmerzen, Atemnot und Übelkeit sowie Stillen von Hunger und Durst – auf die Überführung in eine Intensivstation verzichtet, eine bereits begonnene Therapie abgebrochen oder eine weitere Behandlung unterlassen.

Passive Sterbehilfe ist nur dann zulässig und straffrei, wenn die ärztliche Behandlung das Recht eines Menschen auf menschenwürdiges Sterben verletzen würde. Dies ergibt sich aus der Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten bei der Entscheidung, ob, wie und wie lange er ärztlich behandelt werden will.
Wenn der hinreichend aufgeklärte Patient die passive Sterbehilfe sogar wünscht – entweder direkt äußert oder seinen Willen in einer Patientenverfügung niedergelegt hat, dann ist sie nicht nur zulässig, sondern auch geboten. Denn der Arzt hat das Selbstbestimmungsrecht des Patienten auch dann zu beachten, wenn der Wille des Patienten darauf gerichtet ist, eine aus medizinischen Gründen dringend erforderliche Behandlung nicht für sich in Anspruch nehmen zu wollen.

Was aber, wenn der Patient keinen entsprechenden Wunsch mehr äußern kann oder keine Patientenverfügung verfasst hat? Dann muss der mutmaßliche Wille des Patienten ermittelt werden. An die Annahme eines mutmaßlichen Einverständnisses zur passiven Sterbehilfe sind allerdings strenge Anforderungen gestellt. Zur Ermittlung müssen frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen des Patienten, seine religiöse Überzeugung, seine sonstigen persönlichen Wertvorstellungen, seine altersbedingte Lebenserwartung und sein Erleiden von Schmerzen herangezogen werden.
Kann der mutmaßliche Wille nicht ermittelt werden, so muss auf allgemeine Wertvorstellungen zurückgegriffen werden. Dabei muss im Zweifel der Schutz menschlichen Lebens Vorrang vor persönlichen Überlegungen des Arztes oder der Angehörigen haben. Bei der Entscheidung muss auch beachtet werden, wie aussichtslos die ärztliche Prognose ist und wie nahe der Tod des Patienten bevorsteht.

Wird passive Sterbehilfe trotz eines entgegenstehenden (mutmaßlichen) Willens des Patienten vollzogen, dann können sich die so genannten Garanten des Totschlags durch Unterlassen der Hilfeleistung strafbar machen. Garanten sind einmal die nächsten Familienangehörigen, da sie zur gegenseitigen Hilfeleistung verpflichtet sind, sowie der behandelnde Arzt, weil er die Schutz- und Beistandspflicht freiwillig übernommen hat.

Die Kirchen stimmen der passiven Sterbehilfe begrenzt zu. Sterben ist nach ihrer Ansicht ein Teil des Lebens. Trotzdem dürfe Lebensverlängerung keine quälende Sterbeverlängerung werden. Es darf nur darum gehen, zu entscheiden, welche ärztlichen Maßnahmen verantwortlich beendet werden können, um das Sterben nicht künstlich zu verlängern.

Das Bundesjustizministerium plant derzeit eine Gesetzesänderung, wonach die passive Sterbehilfe für Ärzte straffrei werden soll. mehr…

Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 1. Februar 2008 um 22:39 und abgelegt unter . Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

4 Kommentare über “passive Sterbehilfe”

  1. furzen schrieb:

    verreckt doch

  2. -- schrieb:

    zweiter abschnitt erster satz “Passive Sterbehilfe ist nur dann zulässig und straffrei, wenn die ärztliche Behandlung das Recht eines Menschen auf menschenwürdiges Sterben (nicht)verletzen würde” das nicht fehlt da,sonst ergibt der satz doch überhaupt keinen sinn.

  3. reader schrieb:

    natürlich gibt der Satz sinn. passive sterbehilfe (also der Abbruch der ärztlichen Behandlung oder der Verzicht darauf) ist dann straffrei, wenn die ärztliche Behandlung das Recht auf menschenwürdiges Sterben verletzen würde (da eine weitere Behandlung zu einem menschenunwürdigen Sterben/Leben führen würde)

  4. lol;-) schrieb:

    passive Sterbehilfe ist eine schlimme Angelegenheit, da sollte man keine Scherze machen!!

Kommentar schreiben