Patiententestament

Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht – Sterbehilfe – Neue Ethik

Euthanasie

Der Begriff “Euthanasie” stammt aus dem Griechischen und bedeutet “sanfter” oder “schöner Tod“. Der Begriff Euthanasie bezog sich auf die ethische Pflicht des Arztes, Kranken den Tod durch schmerzlindernde Medikamente zu erleichtern.

Unter dem Regime der Nationalsozialisten erhielt der Begriff in Deutschland allerdings eine neue Bedeutung. Die Nationalsozialisten unterschieden zwischen “vollwertigem” und “unwertem” Leben. Zu “unwertem Leben” wurden psychisch Kranke und behinderte Kinder gezählt, die von gesinnungstreuen Ärzten ohne Wissen der Eltern getötet wurden. Später wurde die sogenannte “Aktion Gnadentod” auch auf Erwachsene, gesunde politische Häftlinge und “minderwertige Rassen” ausgedehnt.
Diesem Euthanasie-Begriff der Nationalsozialisten fielen schätzungsweise 75.000 Menschen zum Opfer.

Aus diesem Grund kann – vor allem in Deutschland – der Begriff Euthanasie nicht länger unkritisch gebraucht werden.

Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 1. Februar 2008 um 22:23 und abgelegt unter Aktuelles. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

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