Eine gesetzliche Form ist für die Patientenverfügung nicht vorgeschrieben. Es ist aber wichtig die Patientenverfügung schriftlich abzufassen, wie die folgende Entscheidung zeigt:
Das OLG München hat in einer Entscheidung vom 13.02.2003 (Az. 3 U 5090/02) die Einstellung der künstlichen Ernährung abgelehnt, weil kein schriftliches Patiententestament vorlag, in dem der Komapatient diesen Wunsch äußerte. Allein eine von den Angehörigen wiedergegeben, angebliche mündliche Äußerung des Patienten reiche für die Einstellung der Ernährung nicht. Von vielen wird darin eine Stärkung der schriftlichen Patientenverfügung gesehen.
Eine Mitunterzeichnung durch Zeugen oder eine notarielle Beurkundung ist nicht nötig, aber hilfreich um den Willen zu bekräftigen.
Um zu dokumentieren, dass man sich der Auswirkungen seiner Erklärungen in vollem Umfang bewusst ist, kann man über die medizinischen Erklärungen mit seinem Hausarzt sprechen und diesen als Zeugen auf der Patientenverfügung unterzeichnen lassen.
Sprechen Sie bitte auch mit Ihren nahen Angehörigen über Ihre Patientenverfügung. Angehörigen und Freunden wird es leichter fallen Ihren Willen zu akzeptieren und zu befolgen, wenn Sie vorher mit ihnen darüber gesprochen haben.
Ich rate, die Patientenverfügung nicht anhand eines Formulars zu erstellen, sondern persönlich zu schreiben, und die Beweggründe für den darin geäußerten Willen zu erklären.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Patientenverfügung möglichst schnell gefunden werden kann. Hilfreich ist dafür z.B. ein Hinweis in der Geldbörse, dass eine Patientenverfügung vorhanden ist und wo sich diese befindet.
Informationen zur Speicherung Ihrer Verfügungen finden Sie unter Links.
Bekräftigen Sie den Willen Ihrer Patientenverfügung dadurch, dass sie die Verfügung in regelmäßigen Abständen erneut unterschreiben.