Wie bereits unter “Form” erwähnt, halte ich nichts von einem Formular für eine Patientenverfügung. Um die Ernstlichkeit Ihrer Verfügung zu unterstreichen, sollten Sie die Ihnen wichtigen Punkte selbst ausformulieren – Sei können dabei auch immer beschreiben, warum Sie sich z.B. für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen im Fall eines Wachkomas entscheiden. Unterstreichen Sei Ihre Entscheidungen durch Beschreibungen von Situationen, die Sie dazu bewegt haben, z.B. der qualvolle Tod eines Angehörigen. Sie können auch Ihre Weltanschauung und religiöse Einstellung zur Verdeutlichung Ihres Willens darlegen.
Ich werden Ihnen deshalb auch kein Formular vorlegen, sondern eine detaillierte Liste aller Punkte, die in einer Patientenverfügung auf jeden Fall angesprochen werden müssen.
Eine Anleitung gibt es auch vom Bundesjustizministerium als .pdf Dokument.
Vorweg einige grundsätzlich Überlegungen zur Patientenverfügung:
In Ihrer Patientenverfügung können Sie nicht regeln, dass Ihnen aktive Sterbehilfe (direkte auf Tötung abzielende Behandlung) geleistet wird. Aktive Sterbehilfe bleibt trotz ausdrücklichem Wunsch in einer Patientenverfügung als Tötung auf Verlangen nach § 216 StGB strafbar.
Indirekte Sterbehilfe, d.h. Schmerztherapie, bei der die Lebensverkürzung eine unbeabsichtigte Nebenwirkung ist, bleibt unabhängig von einer Patientenverfügung straffrei. Einen diesbezüglichen Wunsch können Sie daher in einer Patientenverfügung äußern – er muss auch befolgt werden.
Im Bereich der passiven Sterbehilfe durch Unterlassen lebensverlängernder Maßnahmen kommt dem Willen des Patienten und der Patientenverfügung eine besondere Bedeutung zu. Diesbezüglich können Sie ganz präzise Ihren Willen äußern, wann Behandlungen abgebrochen werden sollen.
Eine Erklärung der einzelnen Sterbehilfebegriffe finden Sie im Artikel Sterbehilfe.
Als Patient können Sie von den Ärzten verlangen, dass in bestimmten Situationen von weiteren lebensverlängernden Maßnahmen abgesehen wird. Es gibt kein ärztliches Behandlungsrecht. Jeder Patient kann jede ärztliche Behandlung oder einen Eingriff ablehnen. Leisten die Ärzte mit direkter oder mutmaßlicher Einwilligung des Patienten passive Sterbehilfe – etwa durch Verzicht auf künstliche Beatmung – dann ist dies nicht strafbar.
Im Gegenteil, wenn sich die Ärzte ohne triftigen Grund über den schriftlich geäußerten Willen des Patienten hinwegsetzen, so laufen sie Gefahr, sich wegen Körperverletzung strafbar zu machen. Jeder ärztliche Heileingriff, der die körperliche Integrität nicht nur unerheblich beeinträchtigt, stellt eine Körperverletzung dar. Die Körperverletzung ist jedoch dann nicht rechtswidrig und damit nicht strafbar, wenn eine wirksame Einwilligung des Patienten vorliegt. Wird die Einwilligung in einer Patientenverfügung ausdrücklich nicht erteilt, dann bleibt die Heilbehandlung, auch wenn sie medizinisch angezeigt ist, strafbar.
Wichtig: Der Patient kann als Sterbender jederzeit seine Erklärung im Patiententestament widerrufen! Hierzu genügt ein Nicken oder eine Bewegung, aus der sich der Widerrufswille des Patienten ergibt.
Möglicher Inhalt einer Patientenverfügung
Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte genannt, die enthalten sein sollten. Sie können natürlich, gerade bei der Frage der medizinischen Behandlung, Punkte weglassen, hinzufügen oder verändern.
Patientenverfügung
1. Personalien
Vor- und Zuname, Geburtsdatum
Adresse
Telefonnummern
Wichtige Vorerkrankungen
Hausarzt
2. Vorinformationen
* Ich möchte von den Ärzten jederzeit über meinen Krankheitszustand aufgeklärt werden (JA / Nein)
* Ich bin mir des Inhalts und der Tragweite meines geäußerten Willens bewusst
* um ein unwürdiges Dahinvegetieren und qualvolles Leiden im Sterbeprozess zu vermeiden, möchte ich selbst entscheiden, ob mein Leben künstlich aufrechterhalten und meine Qualen und Leiden verlängert werden oder ob dem natürlichen Sterbeprozess sein Lauf gelassen wird
* meine eigenen Wertvorstellungen sollen über Lebenmüssen oder Sterbendürfen entscheiden – Wertvorstellungen gegebenenfalls darlegen!
* in meinem Willen soll auch dann gehandelt werden, wenn es andere (Ärzte oder Angehörige) für unvernünftig oder medizinisch nicht vertretbar halten
3. Anweisung an meine Ärzte
Für den Fall, dass ich nicht mehr fähig sein sollte mich zu äußern, verfüge ich im voraus:
Ich setzte es als selbstverständlich voraus, dass mir mein Leben gerettet wird, sofern dies nach menschenmöglichem Ermessen möglich ist und dass man mich sterben lässt, wenn mindestens zwei der mich behandelnden Ärzte zu einer infausten (hoffnungslosen) Prognose gelangt sind.
Von lebensverlängernden und lebenserhaltenden Maßnahmen
* z.B. künstliche Nahrungszufuhr
* Sauerstoffzufuhr und künstliche Beatmung
* Anwendung von Antibiotika / sonstige Medikation
* Bluttransfusion und Dialyse
* Wiederbelebung
* (Nichtzutreffendes bitte streichen oder Ergänzungen machen)
bitte ich dann Abstand zu nehmen (passive Sterbehilfe), wenn zwei Ärzte diagnostiziert haben, dass:
* ein irreversibler Sterbeprozess eingetreten ist oder
* nur eine geringe Aussicht besteht, dass ich mein Bewusstsein wiedererlange (Zeitangabe möglich, z.B. Wachkoma länger als 6 Monate)
* eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass ich eine schwere Dauerschädigung meines Gehirns davontrage (gegebenenfalls Art der Schäden beschreiben)
* oder nur eine risikoreiche Operation helfen könnte, d.h. eine Operation mit einer Todeswahrscheinlichkeit von mindestens 80 Prozent
* ich an unerträglichen Schmerzen leide, die auch mit den Mitteln heutiger moderner Schmerztherapie nicht zu beseitigen sind
* (nichtzutreffendes bitte streichen oder Ergänzungen machen – wenn möglich einzelne Punkte zusätzlich erklären)
Mir sind Schmerzen zu nehmen und im höchsten, dem neuesten Stand der Medizin entsprechendem Maße zu lindern.
Die Bemühungen der Ärzte sollen sich auf Hilfe beim Sterben beschränken, also auf eine Linderung von Beschwerden bei gleichzeitigem Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen.
Eine Basisbetreuung soll aber aufrecht erhalten werden, d.h. menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege, Lindern von Schmerzen, Atemnot und Übelkeit sowie Stillen von Hunger und Durst.
Wenn eine Leidensminderung im Vordergrund der Behandlung steht, dann wird von mir die Möglichkeit einer Lebensverkürzung als ungewollte Nebenwirkung (indirekte Sterbehilfe) in Kauf genommen.
Für den Fall des Hirntodes bin ich mit der Entnahme von Organen einverstanden.
(JA / Nein, gegebenenfalls welche Organe)
Ich möchte mit dieser Verfügung weder Ärzten noch dem Pflegepersonal eine strafbare aktive Tötung zumuten. Ärzten, die im Sinne dieser Verfügung handeln, sollen daraus keine rechtlichen Folgen entstehen.
Diese Verfügung bindet auch Personen, die stellvertretend für mich handeln sollten.
Ort, Datum, Unterschrift
Eventuell Unterschrift von Zeugen
Erneute Bestätigung mit Ort, Datum, Unterschrift etwa jährlich
!!!!Wichtig: Bitte streichen Sei einzelne Passagen oder machen Sie Ergänzungen – verfassen Sie die Verfügung so individuell wie möglich!!!