Zusammenfassend möchte ich empfehlen, die einzelnen Verfügungen zu kombinieren. Dem Patientenwillen kann am sichersten Rechnung getragen werden, wenn ein Bevollmächtigter bestellt wird, der mit einer möglichst umfangreichen Vollmacht ausgestattet ist und in einer Patientenverfügung Weisungen und Wünsche festgelegt werden, die den mutmaßlichen Willen des Patienten dokumentieren.
Durch eine so umfangreiche Vollmacht (Generalvollmacht) wird die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers in den meisten Fällen überflüssig.
Vorsorglich können dem Vormundschaftsgericht durch eine Betreuungsverfügung Kriterien für die Auswahl des Betreuers and die Hand gegeben werden.