Patiententestament

Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht – Sterbehilfe – Neue Ethik

Kombination der Verfügungen

Zusammenfassend möchte ich empfehlen, die einzelnen Verfügungen zu kombinieren. Dem Patientenwillen kann am sichersten Rechnung getragen werden, wenn ein Bevollmächtigter bestellt wird, der mit einer möglichst umfangreichen Vollmacht ausgestattet ist und in einer Patientenverfügung Weisungen und Wünsche festgelegt werden, die den mutmaßlichen Willen des Patienten dokumentieren.

Durch eine so umfangreiche Vollmacht (Generalvollmacht) wird die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers in den meisten Fällen überflüssig.

Vorsorglich können dem Vormundschaftsgericht durch eine Betreuungsverfügung Kriterien für die Auswahl des Betreuers and die Hand gegeben werden.

Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 21. Januar 2008 um 23:55 und abgelegt unter Aktuelles. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

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