Patiententestament

Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht – Sterbehilfe – Neue Ethik

Dignitas leistet Sterbehilfe durch Ersticken

Dienstag 18. März 2008 von Michael C. Neubert

Die schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas verwendt nicht mehr das verschreibungspflichtige Medikament Natriumpentobarbital sondern der “Patient” stülpt sich einen Plastiksack über den Kopf in den Helium eingeleitet wird . Dann inhalieren sie – und ersticken. Ein qualvoller Tod.

Da Heilium nicht verschreibungspflichtig ist, kann so die Mitwirkung eines Arztes umgangen werden. Fraglich ist, ob Dignitas nicht auch lieber mit Ärtzten zusammenarbeiten würde, aber keine dazu bereiten Ärzte findet.

Nach Frankreich ist nun auch in der Schweiz erneut eine heftige Diskussion um die Sterbehilfe ausgebrochen. Gefordert werde klare Regeln für die Sterbehilfe und ein entsprechendes Gesetz, nicht aber ein Verbot.

Dazu auch bei Spiegel Online

Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 18. März 2008 um 15:32 und abgelegt unter Aktuelles. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

Ein Kommentar über “Dignitas leistet Sterbehilfe durch Ersticken”

  1. Silver Jewellery & Accessories schrieb:

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