Donnerstag 28. Februar 2008 von Michael C. Neubert
Der Ärztin wird vorgeworfen, in mindestens 8 Fällen zu hohe Dosierungen des Schmerzmittels Morphium verabreicht zu haben.
Dies ist nur dann als indirekte Sterbehilfe straffrei, wenn die Dosierung des Schmerzmittels aufgrund der zunehmenden Schmerzen des Patienten erhöht wird und die dadurch verursachte Lebensverkürzung als unbeabsichtigte Nebenfolge eintritt. Dies muss jedoch dem Wunsch des Patienten entsprechen.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Ärztin jedoch vor, dass die hohen Dosierungen des Schmermittels nicht medizinisch indiziert waren und eine Einwilligung der Patienten nicht vorlag.
Die Ermittlungen werden derzeit auf zahlreiche weitere Todesfälle ausgedehnt.
Quelle Spiegel Online
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Dienstag 12. Februar 2008 von Michael C. Neubert
Wenn Mutter plötzlich schwer pflegebedürftig ist, gibt es zwei Möglichkeiten: Sie kommt in ein Heim oder die Angehörigen engagieren illegal eine Pflegekraft aus Osteuropa. Denn eine legale, praktikable und bezahlbare Möglichkeit der Rund-um-die-Uhr-Betreuung gibt es nicht.
Der Journalist Christoph Lixenfeld beschäftigt sich schon seit vielen Jahren mit dem Thema Altenpflege und hat dieses Buch geschrieben, weil er der Auffassung ist, dass beim Thema Pflege “einige Zusammenhänge zu wenig diskutiert werden“.
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Montag 11. Februar 2008 von Michael C. Neubert
Die Seiten www.patiententestament.com bzw. www.betreuungsverfügung.de sind neu gestaltet worden – sie laufen jetzt unter Wordpress auf dem Server der Firma www.move-elevator.de
Inhaltlich wurde die Seite nach meinem Beitrag für das Buch “Würdig leben bis zuletzt” ebenfalls leicht überarbeitet. Allerdings hätte ich gerne noch mehr inhaltliche Änderungen vorgenommen – die Vorhaben zur gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung verzögern sich jedoch offensichtlich.
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Montag 11. Februar 2008 von Michael C. Neubert
Bei minderjährigen Kindern haben die Eltern das Recht, für das Kind die Zustimmung zu einer ärztlichen Behandlung zu erklären oder zu verweigern. Sie dürfen für ihr Kind so entscheiden, wie sie auch über ihre eigene Behandlung entscheiden dürfen. Daher steht die Entscheidung, ob die künstliche Ernährung für ein schwerstbehindertes, irreversibel geschädigtes Kind abgebrochen werden darf, allein im Verantwortungsbereich der Eltern. Nur im Falle eines Sorgerechtsmissbrauch darf eine Ergänzungspflegschaft angeordnet werden.
OLG Hamm, Beschluss vom 24.05.2007 – 1 UF 78/07
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