Pressemitteilung der Stiftung pro voluntate zur Gründung von deutsche-verfuegungszentrale.de
Dienstag 25. März 2003 von Michael C. Neubert
Presse-Mitteilungen der Stiftung pro voluntate
| 06.06.2002 | deutsche-verfuegungszentrale.de in Dresden gegründet |
Am 24. Mai 2002 hat die “deutsche-verfuegungszentrale.de” ihre Arbeit aufgenommen. Damit haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, von ihnen getroffene Vorsorgeregelungen wie Patienten- und Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten oder Organverfügungen im Internet registrieren zu lassen. Als Konsequenz können sich per Zugangscode alle Kliniken und Vormundschaftsgerichte informieren, wer wo welches Vorsorgedokument hinterlegt hat.
Damit schließt dieses Dresdner Portal endlich die bisherige Lücke zwischen Patienten bzw. Betroffenen einerseits und den medizinisch/ rechtlich Verantwortlichen andererseits.
Die deutsche-verfuegungszentrale.de bietet als Problemlösung eine Online-Datenbank an: Hier kann jeder einem eng definierten Nutzerkreis (Kliniken, Ärzten, Gerichten) die Information darüber zugänglich machen, ob eine Verfügung/, Willenserklärung, Vollmacht etc. besteht, und wo sie hinterlegt ist (z. B. daheim, beim Anwalt, Notar, DRK, Dt. Hospizstiftung usw.).
Im Prinzip funktioniert diese übergeordnete Datenbank wie der Zentralruf der Autoversicherer. Und sie wird in Zukunft wesentlich dazu beitragen, dass die wichtigen Papiere auch zur rechten Zeit an die rechtlichen und medizinischen Entscheidungsträger gelangen. Andernfalls führen plötzlich gegen den Wunsch des Betroffenen Fremde im letzten Lebenskapitel Regie.
Wie groß der Handlungsbedarf auf dem Gebiet ist, veranschaulicht die Tatsache, dass
- es schon heute in Deutschland 1,3 Millionen amtliche Betreuungen gibt, Tendenz steigend
- die Bevölkerung statistisch immer älter wird mit zunehmend alleinstehenden Menschen
- viele Todkranke in der Intensivmedizin leiden und lieber friedlich in Würde sterben würden
Erst kürzlich hat der nordrhein-westfälische Justizminister Jochen Dieckmann im Hinblick auf die bevorstehende Reform des Betreuungsgesetzes ein Plädoyer für den Gebrauch der Vorsorgevollmacht gehalten (Pressekonferenz vom 10.04.2002 in Düsseldorf). Er forderte u.a. die Einrichtung einer zentralen Datei, die den Überblick über Vorliegen oder Nicht-Vorliegen einer solchen Vorauserklärung gewährt.
Allerdings ist im schwerfälligen Ministerialbereich eine schnelle Umsetzung eines solchen Konzepts nicht zu erwarten. Dagegen liegen bei der deutschen-verfuegungszentrale.de bereits alle technischen und strukturellen Voraussetzungen vor. Der wünschenswerte Erfolg dieser Plattform ist nun allein noch von ihrer allgemeinen Akzeptanz abhängig:
Derzeit werden Krankenhausverwaltungen und Vormundschaftsgerichte als die künftigen Anwender – auch im Hinblick auf Haftungsfragen und § 12 FGG – darauf verwiesen, dass unter www.deutsche-verfuegungszentrale.de die o. g. Abfrage erfolgen kann (bzw. muss!).
Auf der anderen Seite halten es nach einer entsprechenden Emnid-Umfrage ca. 80 Prozent der mündigen Bundesbürger für sinnvoll, vorsorglich zu bestimmen,
- wem man sein persönliches Schicksal im Ernst- und Krankheitsfall anvertrauen würde
- wer dann die Individualrechte in verlässlicher Weise für einen selbst wahrnehmen soll
- ob man bei aussichtsloser medizinischer Prognose endlos an den Geräten hängen will
- ob man, wenn nichts mehr geht, mit seinen Organen anderen das Leben retten möchte
Dass dennoch nur etwa 7 Prozent der Befragten von den Möglichkeiten der Patienten-, Betreuungs- und Organverfügung sowie von der Vorsorgevollmacht Gebrauch machen, hängt nach Expertenmeinung nicht unwesentlich mit den Bedenken zusammen, ob die mit Mühe erstellten Dokumente im Ernstfall überhaupt auffindbar wären.
Liegt nämlich die Betreuungsverfügung für den Partner, den Sohn, den Bruder etc. in “irgendeiner Schublade”, bestellt der Richter in Unkenntnis dieser Tatsache gleichwohl einen Fremdbetreuer oder lässt der Arzt trotz Patientenverfügung den Betroffenen sich u. U. unnötig lange am Tropf quälen.
Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 25. März 2003 um 18:22 und abgelegt unter Aktuelles. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.